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Seit Ende 2012 kooperieren wir mit einer italienischen Anwaltskanzlei, die uns in Fragen des italienischen Rechts bzw. der grenzüberschreitenden Angelegenheiten unterstützt.

Wir bieten deshalb zweisprachige Beratung für:

Italiener, die in Deutschland leben, investieren oder anderweitig tätig werden wollen.
Deutsche, die in Italien leben, investieren oder anderweitig tätig werden wollen.

Grenzüberschreitender Rechtsverkehr, Handels- und Geschäftsverkehr Deutschland – Italien, italienisches Recht, Erbrecht (deutsch-italienische Erbfälle), Vertretung vor italienischen Gerichten, italienische Bußgeldbescheide, Unfall in Italien, Inkasso (Beitreibung von Forderungen in Italien), Gründung eines Unternehmens, Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie

 

Wir sind gerne für Sie da!
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